Platzvergabe-Verfahren

Die Aufnahme eines neuen Kindes läuft über das Aufnahmeverfahren der Stadt Soest (Ausnahme: unterjährige Platzbelegung) und die online Plattform KitaPlace. Grundsätzliche Voraussetzungen für eine Aufnahme sind, dass der Wohnort des Kindes im Einzugsgebiet des Jugendamtes liegt und die entsprechende Aufnahmemöglichkeit entsprechend des Zuschussantrag (U2, U3, Ü3) besteht. Die Eltern haben dabei ab August bis Ende Dezember die Möglichkeit drei Kindertageseinrichtungen in KitaPlace entsprechend des Erst-, Zweit- bzw. Drittwunsch einzutragen. Im Januar werden von uns auf Grundlage dessen die Kinderzusammenstellung für unsere Einrichtung  erstellt. Dabei werden in der ersten Woche alle Erstwünsche, in der nachfolgenden Woche die Zweit- (welche noch nicht bei ihrem Erstwunsch untergekommen sind) und im letzten Zeitraum die Drittwünsche (welche noch nicht bei ihrem Erst- oder Zweitwunsch untergekommen sind) berücksichtigt. Die Eltern erhalten zumeist im Februar eine Platzzusage.

 

 

Aufnahmekriterien

Wünschenswert wäre es, dass sich die Kinder auf die Einrichtungen des Soester Stadtgebietes gleichmäßig verteilen, sodass alle Kinder entsprechend ihren Wünschen aufgenommen werden können. Jedoch kommt es immer wieder vor, dass die Anzahl der Bewerber die Platzmöglichkeiten übersteigt. Ist dies der Fall kommen unsere Aufnahmekriterien zur Anwendung. Dabei werden entsprechend der Erfüllung der Aufnahmekriterien Punkte vergeben, sodass die Kinder mit den meisten Punkten den Platz angeboten bekommen. Bei Punktgleichheit entscheidet die evangelische Konfession des Kindes über die Platzvergabe. Ausnahmen stellen Vorschulkinder und Kinder von Mitarbeitenden des Trägerverbundes dar, welche bei Überhang von Platzbewerbung Vorrang erhalten. Ebenfalls behält sich der Träger die Trägerhoheit und eine eingeschränkte Vergabe nach Altersstruktur vor.