Kinderrechte bei uns in der Kita

Jeder Mensch ist in seiner Person einzigartig und wertvoll. Von Geburt an besitzt jeder eine eigene Würde und ist Träger von Rechten und Pflichten.

Kinderrechte zählen zu den Menschenrechten und beschreiben die angeborenen und unveräußerlichen Rechte eines jeden Kindes unter 18 Jahren. Diese wurden in der Kinderrechts-Konvention der vereinten Nationen von 1989 verankert, da die Kinder spezifische Rechte benötigen. Die zehn wichtigsten Kinderrechten sind laut UNICEF:

  • Gleichheit
  • Gesundheit
  • Bildung
  • Spiel und Freizeit
  • Freie Meinungsäußerung und Beteiligung
  • Gewaltfreie Erziehung
  • Schutz im Krieg und auf der Flucht
  • Schutz vor wirtschaftlicher und sexueller Ausbeutung
  • Elterliche Fürsorge
  • Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Wir als Kita sind für die uns anvertrauten Kinder verantwortlich. Wir nehmen die Kinder dabei als eigenständige Personen mit Rechten und Pflichten wahr und stärken den eignen Willen und die individuelle Persönlichkeit jedes einzelnen Kindes. Dies verdeutlichen die insgesamt 40 Kinderrechte.

In unserer Einrichtung befinden sich Flyer zu den Kinderrechten. Diese werden bei Fragen von Eltern gerne weitergegeben. Ebenfalls hängen im Windfang immer wieder Informationen zu den Kinderrechten aus.

Für uns in der Kita sind alle Rechte bedeutsam, jedoch finden nicht alle Rechte in unserem Kontext Anwendung. Folgende Rechte sind für uns von besonderer Bedeutung.

Recht auf Bildung

Jedes Kind hat ein Recht auf Bildung und etwas zu lernen, was den Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Wir als Kita verfolgen daher den Auftrag von Erziehung, Betreuung und die Bildung der Kinder. Entsprechend fördern wir jedes Kind individuell entsprechend seines Entwicklungsstandes.

Recht auf Gleichberechtigung

Die Rechte haben dabei alle Kinder gleichsam Inne, unabhängig ihrer Größe, Interessen, Nationalität, Religion, Herkunft, ihren Fähigkeiten oder ihrem Geschlecht. Jedem Kind wird in unserer Einrichtung mit derselben Freundlichkeit und Offenheit begegnet.

Recht auf Spiel und eine individuelle Auslebung seiner Identität

Jedes Kind hat das Recht sich individuell im Spiel auszuleben. Es darf seine Bedürfnisse, Gefühle, Wünsche und Wahrnehmungen ausdrücken und selbstbestimmt entsprechend dieser agieren. Wir begleiten die Kinder auf ihrem Weg durch den Kita- Alltag und unterstützen sie sich selbst zu verstehen, sich auszudrücken und sich auszuleben. Das offene Konzept bietet für uns daher die notwendigen Entscheidungsfreiräumen, die die Kinder für eine bestmöglich Entwicklung und das Ausleben ihrer Rechte benötigen. Die Kinder sollen sich dabei in ihrem Spiel frei und individuell entfalten können. Entsprechend stehen den Kindern jederzeit alle Entwicklungsbereiche zur Verfügung.

Die Kinder leben dabei nicht isoliert voneinander, sondern lernen in einer großen Gemeinschaft. Das Zusammenleben mit so vielen unterschiedlichen Bedürfnissen, Interessen und Persönlichkeiten bedarf Regeln. Die vielfältigen, gegensätzlichen Menschen erzeugen Grenzen in der Auslebung der individuellen Freiheit zu Gunsten der Gemeinschaft bei gleichzeitiger Beibehaltung der individuellen Rechte. Entsprechend trägt jedes Kind auch die Verantwortung für die Gruppe und die Gemeinschaft. Nur so kann eine friedliche und gemeinschaftliche Atmosphäre entstehen. Unsere Grenzen bauen dabei stets auf Zuwendung und Fürsorge, niemals auf Angst und Strafe. Dies möchten wir erreichen, indem wir die Regeln gemeinsam festlegen und regelmäßig besprechen sowie evaluieren. Somit können die Kinder selbstbestimmt auf die Regeln einwirken. Es erleichtert eine schrittweise Verinnerlichung und Anerkennung der Regeln und Grenzen.

Recht auf Mitbestimmung, Beteiligung und freie Meinungsäußerung

Die Kinder erleben bei uns in der ev. Kita Regenbogen ein hohes Maß an Mitbestimmung, da es vielfältige festgeschriebene partizipative Strukturen gibt, die regelmäßig evaluiert und angepasst werden. Die Kinder können alltäglich ihren Spielpartner, ihren Spielort, die Ausgestaltung sowie die Dauer des Spiels auswählen. Ebenfalls werden die Kinder in die Planung und Durchführung von Projekten, Angeboten, Festen und Feiern sowie Entscheidungen zur Tagesplanung eingebunden. Die Kinder dürfen ihre Ideen und Wünsche einbringen und gleichberechtigt mitentscheiden. Dabei begegnen wir den Kindern stets auf Augenhöhe und respektieren sie als gleichberechtigte Partner.

Sollte es aufgrund verhindernder Rahmenbedingungen dazukommen, dass den Wünschen der Kinder nicht entsprochen werden kann und sie nicht mitentscheiden können, wird dies stets sprachlich begleitet. Dabei ist für uns besonders wichtig, dass die Kinder die Gründe kennen und verstehen.

Recht auf Gefühle

Neben den zuvor genannten Rechten ist für uns das Recht, Gefühle offen zu zeigen und zu kommunizieren, sehr bedeutsam. Entsprechend ist es uns ein Anliegen, die Kinder zu ermuntern ihre Gefühle, sei es Freude, Trauer, Angst oder Wut zuzulassen, bewusst wahrzunehmen und auszudrücken. Wir als pädagogische Fachkräfte sind Vorbilder und lassen ebenso Gefühle zu. Entsprechend lernen die Kinder, dass alle Menschen Gefühle haben, jeder auch mal einen schlechten Tag haben kann und wie den entsprechenden Gefühlen begegnet werden kann. So vermitteln wir den Kindern, dass Gefühle in der Gemeinschaft angstfrei ausgelebt und auf verschiedenste Weise verarbeitet werden.

Recht auf Schutz vor Gewalt

Jedes Kind hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt. Entsprechend bieten wir den Kindern einen sicheren Ort, in dem Gewalt in keinster Weise toleriert wird. Zum Schutz der Kinder haben wir ein Gewaltschutzkonzept entwickelt und die Einrichtung im Rahmen einer Gefährdungsanalyse unter die Lupe genommen. Die Einrichtung als sicherer Ort und das Gewaltschutzkonzept wird dabei regelmäßig evaluiert und an Veränderungen angepasst. Die Mitarbeiter sind sensibilisiert für Anzeichen von Gewalt und Missbrauch und beachten Äußerungen und Verhaltensweisen der Kinder sensibel.

 

Recht auf besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung

Jedes Kind hat ein Recht auf eine besondere Fürsorge und Förderung bei einer Behinderung. Wir als integrativ arbeitende Kita begrüßen Kinder mit unterschiedlichsten Bedürfnissen und Interessen, den wir individuell begegnen. Entsprechend ermöglichen im Rahmen von Inklusion eine gesonderte Förderung für unsere Kinder mit (drohender) Behinderung. Die Förderung wird im Teilhabe- und Förderplan festgeschrieben und durch diesen gewährleistet.