Beteiligung der Kinder im Kitaaltag

Partizipation

Der Begriff entstammt dem Lateinischen `participare´ und bedeutet teilnehmen; Anteil haben. Der Bedeutungsrahmen ist jedoch größer als die bloße Teilnahme von Kindern an Angeboten der Fachkräfte. Partizipation umfasst ebenso die Mitwirkung, Mitbestimmung sowie Mitgestaltung der Kinder an den für sie und die Gesellschaft bzw. Gemeinschaft wichtigen Entscheidungen. In unserer partizipativen Haltung verstehen wir das Kind als eine selbstbestimmungsfähige Person. Dieses Recht auf Beteiligung beginnt mit der Geburt und besteht dauerhaft fort. Insbesondere wir als Kindertageseinrichtung sind oftmals der erste öffentliche Raum, in dem Kinder Beteiligungsmöglichkeiten außerhalb des Elternhauses erfahren können.

Die Beteiligung stellt dabei einen entscheidenden Aspekt in den Bildungsprozessen der Kinder dar. Sie eignen sich die Umwelt durch Ausprobieren und Erfahren selbstständig an. Selbstbildung setzt somit die Aneignungstätigkeit der Kinder voraus, wobei Bildung nur auf Grundlage der Zustimmung und Beteiligung derer gelingt. Somit möchten wir den Kindern ermöglichen, dass sie selbstständig entscheiden können, auf welche Art und Weise es sich Bildungsthemen nähern und sich mit diesen auseinandersetzen. Daher sehen wir Kinder als aktive Gestalter der Themen, Wege, Methoden und Lösungen.

Die Kinder setzen sich in Beteiligungsprozessen mit ihren Wünschen und Bedürfnissen und denen anderer auseinander und gestalten gemeinsam tragfähige Lösungen. Dabei erleben sie eigene Grenzen und die Grenzen der anderen Kinder. Demokratisches Denken und Handeln wird in partizipativen Prozessen erlebt und fast „nebenbei“ gelernt.

Zur Sicherung der entwicklungs- und altersentsprechenden Beteiligung von Kindern als Menschenrecht wurde Partizipation national wie auch international gesetzlich verankert. Auf internationaler Ebene ist insbesondere § 12 der Kinderrechtskonvention: es sichert jedem Kind zu „sich eine eigene Meinung zu bilden, (...) diese Meinung in allen (...) [ihn] berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und (...) [dass seine] Meinung (...) angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife [berücksichtigt wird]“. Auf NRW-Landesebene wird die Beteiligung von Kindern im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in § 13 Abs. 6 KiBiz konkretisiert:

„Die (...) Kinder [sollen] ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen entsprechend bei der Gestaltung des Alltags in der Kindertageseinrichtung (...) mitwirken. Sie sind (...) bei allen sie betreffenden Angelegenheiten alters- und entwicklungsgerecht zu beteiligen.“

Unsere Ziele von Beteiligung

In dieser Beteiligungskultur sollen die Kinder lernen ihre Wünsche, Bedürfnisse und Ideen wahrzunehmen, zu benennen (Meinung äußern), gegenüber anderen zu vertreten (Diskutieren) sowie diese mit anderen auszuhandeln (Abstimmen). Durch Mitbestimmungsmöglichkeiten erwerben sie soziale und emotionale Kompetenzen (u. a. Selbstvertrauen sowie Aushandlungs- und Konfliktfähigkeit), die Fähigkeit zur demokratischen Teilhabe sowie zur Verantwortungsübernahme und werden in ihrer gesamten Persönlichkeit gestärkt. Insbesondere wirken diese partizipativen Strukturen auf das Selbstbewusstsein, die Selbstwirksamkeit und die Resilienz der Kinder. Wir verfolgen das Ziel Kinder in ihrer Entwicklung zu aktiven, politisch denkenden und handelnden Menschen zu begleiten, der eigenverantwortlich und selbstständig handelt. Dies gelingt uns nur, wenn die Kinder alters-, und entwicklungsgerecht an allen den sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden.